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   LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06   

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https://dejure.org/2010,20361
LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06 (https://dejure.org/2010,20361)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.08.2010 - L 3 AL 133/06 (https://dejure.org/2010,20361)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. August 2010 - L 3 AL 133/06 (https://dejure.org/2010,20361)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94

    Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
    Die Zuordnung eines Betriebes zu einer nicht förderungsfähigen Betriebsgruppe setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 10 RAr 10/94, SozR 3-4100 § 186a Nr. 6 = JURIS-Dokument Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 27/99 R - JURIS-Dokument Rdnr. 21) zunächst voraus, dass der Betrieb konkret nicht förderfähig ist (1.).

    Ob nunmehr diese Gruppe witterungsunabhängig arbeitender Trockenbauunternehmen zahlenmäßig ins Gewicht fällt, beurteilt sich nach zwei alternativen Kriterien (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 10 RAr 10/94 - SozR 3-4100 § 186a Nr. 6 = JURIS-Dokument Rdnr. 25 ff.): - Die Tarifvertragsparteien des Bundesrahmentarifvertrages Bau haben eine abweichende Aufteilung der tariflichen Zuordnung der betreffenden Betriebe zum Geltungsbereich zum Bundesrahmentarifvertrag vorgenommen.

    Von zahlenmäßigen Vorgaben, die statistisch ohnehin schwer zu belegen sind, hat das Bundessozialgericht ausdrücklich Abstand genommen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 10 RAr 10/94 - SozR 3-4100 § 186a Nr. 6 = JURIS-Dokument Rdnr. 27 ff.).

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 27/99 R

    Umlage zur produktiven Winterbauförderung - Arbeitgeber des Baugewerbes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
    Ob für den Kläger im Einzelfall das Risiko eines witterungsbedingten Arbeitsausfalls besteht, insbesondere, ob in der Vergangenheit bereits Leistungen der Winterbauförderung in Anspruch genommen worden sind, ist dabei für die Teilnahme an der Winterbauumlage grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 27/99 R - JURIS-Dokument Rdnr. 22, m. w. N.).

    Die Zuordnung eines Betriebes zu einer nicht förderungsfähigen Betriebsgruppe setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 10 RAr 10/94, SozR 3-4100 § 186a Nr. 6 = JURIS-Dokument Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 27/99 R - JURIS-Dokument Rdnr. 21) zunächst voraus, dass der Betrieb konkret nicht förderfähig ist (1.).

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RAr 18/89

    Produktive Winterbauförderung für Betrieb des unterirdischen Kabelbaus

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
    Da es auf die "Zweige" und nicht den einzelnen Betrieb ankommt, durfte der Verordnungsgeber in zulässiger Weise typisierende Regelungen hinsichtlich der zu fördernden Gruppen des Baugewerbes treffen (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 1990 - 10 RAr 18/89 - SozR 3-4100 § 186a Nr. 3 = JURIS-Dokument Rdnr. 22).

    Danach sind Betriebe und Betriebsabteilungen im Sinne des § 1 Abs. 1 der Baubetriebe-Verordnung von der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe ausgeschlossen, wenn sie zu einer abgrenzbaren und nennenswerten Gruppe gehören, bei denen eine Einbeziehung nach den Absätzen 2 bis 4 nicht zu einer Belebung der ganzjährigen Bautätigkeit führt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 22. August 1990 - 10 RAr 18/89 - SozR 3-4100 § 186a Nr. 3 = JURIS-Dokument Rdnr. 22, m. w. N. ).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.1997 - L 7 Ar 259/96

    Produktive Winterbauförderung; Winterbauförderung; Trockenbauunternehmen;

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
    Demgegenüber ist der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in seiner Auskunft vom März 1997 gegenüber dem Landessozialgericht Reinland-Pfalz noch von der Witterungsabhängigkeit der Trockenbauunternehmen ausgegangen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 1997 - L 7 Ar 259/96 - JURIS-Dokument Rdnr. 29).
  • BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R

    Winterbauförderung - Umlagepflicht - Bauwerk - Bauleistung - Baugewerbe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
    Der Begriff der "Bauleistungen" ist dabei nach den Motiven des Gesetzgebers umfassend zu verstehen; lediglich Arbeiten, die nicht herkömmlich vom Baugewerbe verrichtet werden, sollten ausgeschlossen bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11/10 AL 7/98 R - JURIS-Dokument Rdnr. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11

    Streit über die Heranziehung zur Winterbeschäftigungsumlage

    Die Entscheidung des Sächsischen Landesssozialgerichts vom 19.08.2010 (L 3 AL 133/06) rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2023 - L 2 AL 22/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Heranziehung zur Winterbeschäftigungs-Umlage -

    Die Voraussetzungen dieses Ausschlusstatbestandes sind, dass der Betrieb konkret nicht förderungsfähig ist und dass er insoweit zu einer nennenswerten abgrenzbaren Gruppe von gleichartigen Betrieben gehört (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 19. August 2010 - L 3 AL 133/06 - juris Rn. 30; Thüringer LSG, Urteil vom 16. Mai 2018 - L 10 AL 546/16 - juris Rn. 50; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - B 11 AL 6/19 R - juris Rn. 29; zum früheren Recht BSG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 10 RAr 10/94 - juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 27/99 R - juris Rn. 21).
  • SG Detmold, 13.12.2012 - S 3 AL 116/11

    Anspruch eines Baubetriebs im Bereich des Akustikbaus und Trockenbaus auf

    Für Trockenbauunternehmen besteht keine Möglichkeit, bei witterungsbedingten Erschwernissen fachgerecht zu arbeiten und auf andere Tätigkeiten, die durch eine Winterbauförderung erleichtet werden können, auszuweichen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.08.2010, L 3 AL 133/06; zitiert nach www.juris.de).
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